Nutzung von Archivgut und Ausleihe von Archivkopien

 

Die Nutzung von Archivgut ist wegen dessen Unikat-Charakter nur vor Ort und nur in Anwesenheit von fachkundigem SFA-Personal zulässig.

 

 

Aus rechtlichen Gründen ist vor der Nutzung von Archivgut sowie vor der Ausleihe von Archivkopien ein förmlicher Nutzungsantrag auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden. Die Unterschrift unter den Nutzungsantrag verpflichtet dazu, die Nutzungsbedingungen des SFA einzuhalten.

 

Die Nutzung von SFA-Archivgut ist kostenfrei für natürliche Personen ohne kommerzielles Interesse, für SchülerInnen und Studierende an öffentlichen Schulen oder Hochschulen ohne Schuldgeldpflicht bzw. Semestergebühr, sowie für Menschen mit geringem Einkommen; entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
 

 

Öffentliche Schulen, vergleichbare öffentliche Bildungsträger wie z. B. Volkshochschulen, sowie gemeinnützige Vereine und Verbände können auf Antrag von der Zahlung der Nutzungsgebühren teilweise oder ganz befreit werden, sofern sie einen Projekt-, Kooperations- oder Partnerschaftsvertrag mit dem SFA abschließen.

 

 

Für Betreiber kommerzieller Webseiten, Privatschulen, private Universitäten und vergleichbare private Träger sowie für sonstige juristische Personen und andere kommerzielle Nutzer gelten besondere Bedingungen.

 

Die Ausleihe von Archivkopien ist kostenpflichtig. Die Gebührenberechnung richtet sich nach der jeweils bei Antragstellung entsprechend der gültigen Fassung der Nutzungsordnung und der Entgeltordnungen des SFA.
 

Falls vom SFA besondere Nachforschungen oder andere Leistungen im Rahmen eines Nutzungsantrages erbracht werden, z. B. Erstellung digitaler Kopien oder Abklammerungen, verpflichten Sie sich mit der Unterschrift unter den Benutzungsantrag dazu, die Kosten dafür gemäss der der gültigen Fassung der Nutzungsordnung und der Entgeltordnung des SFA zu tragen. Diese beiden Ordnungen können vorab bei der SFA-Geschäftsstelle eingesehen bzw. in digitaler Kopie zugesandt werden.